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Beschreibung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 in Kraft getreten und prägt damit seit 20 Jahren die Personalarbeit in Deutschland. Viele seiner Anforderungen gehören heute zum HR-Alltag – von der Stellenausschreibung und Personalauswahl über das laufende Beschäftigungsverhältnis bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dennoch bestehen weiterhin zahlreiche Fehlerquellen und Haftungsrisiken.

Das Seminar zieht eine praxisorientierte Bilanz aus 20 Jahren AGG und vermittelt die wesentlichen rechtlichen Anforderungen anhand typischer Situationen aus dem Personalbereich. Behandelt werden insbesondere Diskriminierungsrisiken im Recruiting, Gleichbehandlungsfragen während des Beschäftigungsverhältnisses, die Beweislast nach § 22 AGG sowie Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche. Auch aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung werden berücksichtigt.

Darüber hinaus richtet sich der Blick auf neue Herausforderungen durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Personalwesen sowie auf die diskutierte Weiterentwicklung des AGG. Die Teilnehmenden erhalten konkrete Handlungsempfehlungen, um bestehende HR-Prozesse zu überprüfen, Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und die Anforderungen des AGG rechtssicher in der Praxis umzusetzen.

Zielsetzung

Die Teilnehmenden kennen die zentralen Anforderungen des AGG und können typische Diskriminierungs- und Haftungsrisiken entlang des gesamten Beschäftigungsverhältnisses erkennen. Sie können aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung einordnen, Herausforderungen beim Einsatz von KI im Personalwesen bewerten und bestehende Prozesse auf möglichen Anpassungsbedarf überprüfen.

Seminarablauf

Themenüberblick

  • Grundlagen und 20 Jahre AGG
    • Entwicklung und unionsrechtliche Grundlagen
    • Schutzzweck und geschützte Merkmale nach § 1 AGG
    • Bedeutung des AGG für die heutige Personalpraxis
  • AGG im HR- und Beschäftigungsalltag
    • Rechtssichere Stellenausschreibungen und Personalauswahl
    • Gleichbehandlung bei Vergütung, Aufstieg und Weiterbildung
    • Mobbing, sexuelle Belästigung und Beschwerdestelle
    • Diskriminierungsrisiken bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Rechtsprechung, Beweislast und Rechtsfolgen
    • Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
    • Beweislast und Indizien nach § 22 AGG
    • Schadensersatz und Entschädigung
    • Rechtsprechung zu rechtsmissbräuchlichen Bewerbungen
  • Künstliche Intelligenz und Digitalisierung
    • Diskriminierungsrisiken durch KI und HR-Software
    • Algorithmische Verzerrungen bei Auswahlentscheidungen
    • Haftungs- und Nachweisfragen
  • Ausblick auf die Weiterentwicklung des AGG
    • Diskussion um zusätzliche Diskriminierungsmerkmale
    • Mögliche Erweiterung von Schutzbereichen und Fristen
    • Verbandsklagerecht und mögliche Auswirkungen auf die Praxis
  • Handlungsempfehlungen für die Praxis
    • AGG als Bestandteil der HR-Compliance
    • Präventionsmaßnahmen und rechtssichere Prozesse
    • Checkliste für Personalabteilungen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Beschäftigte in Personalabteilungen und Personalstellen, Führungskräfte mit Personalverantwortung, Personal- und Betriebsräte sowie weitere Beschäftigte, die mit Recruiting, Personalauswahl oder arbeitsrechtlichen Fragestellungen befasst sind.

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie einen stabilen Internetzugang sowie einen aktuellen Browser.

Termin & Ort
21.10.2026
Online-Schulung
Microsoft Teams
Virtueller Seminarraum - Teilnahme bequem von überall
Seminarzeiten
09:00
Uhr
12:00
Uhr
Verfügbarkeit
Ausreichend freie Plätze verfügbar
Ihr Referent
Referent Jürgen Kutzki
Jürgen Kutzki
Jürgen Kutzki studierte Verwaltungswissenschaften an der Fachhochschule Kehl sowie Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Einen zusätzlichen Studien- und Sprachaufenthalt absolvierte er in Cambridge (England). Eine Mediationsausbildung absolvierte er an der FernUniversität Hagen. Nach Stationen als Rechts- und Haushaltsreferent bei einer Organisation der Wissenschaftsverwaltung in Bonn und als hauptamtlicher Dozent an der Fachhochschule des Bundes in Köln war er viele Jahre als Prokurist und Leiter des Bereichs Personal, Recht und Infrastruktur an einer Einrichtung der Wissenschaftsverwaltung in Karlsruhe tätig. Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Heute führt er eine Kanzlei in Karlsruhe mit Schwerpunkt auf dem öffentlichen Dienstrecht. Zudem leitet er AdvoBAT in Karlsruhe und Bonn. Außerdem war er über 25 Jahre Lehrbeauftragter an den Hochschulen des Bundes für öffentliche Verwaltung, Köln und Mannheim. RA Kutzki ist Mitherausgeber eines Kommentars zum TVöD.
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