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Beschreibung

Der öffentliche Auftraggeber ist zur Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffung angehalten, insbesondere bei Bauvergaben. Ein populäres Mittel hierzu ist die Vergabe von Leistungen aus „einer Hand“. Generalunternehmer, Generalübernehmer, Generalplaner, Totalunternehmer und Totalübernehmer sollen den Aufwand auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers reduzieren. Dem entgegen steht jedoch grundsätzlich das Gebot der Losaufteilung und der Grundsatz des Mittelstandschutzes. Das Webinar geht darauf ein, wo im Laufe des Verfahrens und dessen Vorbereitung die Weichen für ein alternatives Vergabeverfahren gestellt werden müssen. Im zweiten Teil wird auf die grundsätzliche Konzeption der Verfahrensarten eingegangen.  

Seminarablauf

Themenüberblick

  • Vorstellung der Grundsätze und kurzer Überblick über weitere die Grundlagen des Vergaberechts
  • Besonderer Grundsatz: Gebot des Mittelstandschutzes und Losvergabe
  • Richtige Verfahrensart: Schwerpunkt Verhandlungsverfahren mit TNW
  • Grundsätzliches zur Wahl der Verfahrensart in der VOB/A EU
  • Grundsätzliches zur Festlegung der Zuschlagskriterien/Wertungsmatrix
  • Grundsätzliches zu den Vertragstypen: Einheitspreisvertrag/Detailpauschalpreisvertrag/Globalpauschalpreisvertrag

Die Vergabemodelle unter Beachtung der vorstehenden Grundsätze:

  • Klassische Einzelgewerkvergabe
  • GP-Vergabe
  • GU-Vergabe (mit Beispiel aus der Rechtsprechung)
  • TU-Vergabe

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an:

  • Sachbearbeiter:innen in kommunalen oder staatlichen Verwaltungen
  • Mitarbeitende in Vergabe- oder Beschaffungsstellen
  • Beschäftigte in technischen, kaufmännischen oder rechtlichen Fachabteilungen
  • Berufseinsteiger:innen und Quereinsteiger:innen in den Bereich öffentliche Vergabe
  • Projektleitungen oder Mitarbeitende, die im Rahmen von Projekten mit Beschaffungsvorgängen befasst sind

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie einen stabilen Internetzugang sowie einen aktuellen Browser.

Termin & Ort
03.09.2026
Online-Schulung
Microsoft Teams
Virtueller Seminarraum - Teilnahme bequem von überall
Seminarzeiten
09:00
Uhr
13:00
Uhr
Verfügbarkeit
Ausreichend freie Plätze verfügbar
Ihr Referent
Referent Andreas Rosenauer
Andreas Rosenauer
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Leinemann & Partner
Andreas Rosenauer studierte Rechtswissenschaften in Hamburg mit dem Schwerpunkt im internationalen Privatrecht. Bereits während seines Studiums sammelte er praktische Erfahrungen in einer immobilienrechtlich ausgerichteten Kanzlei und legte damit früh den Grundstein für seine heutige Spezialisierung im Immobilien- und Baurecht. Sein Referendariat absolvierte Andreas Rosenauer im Bezirk des Oberlandesgerichts Brandenburg. Während dieser Zeit war er unter anderem beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages sowie in einer auf Immobilien- und Baurecht spezialisierten Sozietät tätig. Internationale Erfahrung sammelte er im Rahmen seiner Wahlstation bei einer internationalen Anwaltssozietät in Shanghai. Seit April 2016 ist Andreas Rosenauer als Rechtsanwalt bei Leinemann Partner Rechtsanwälte tätig. Zunächst verstärkte er den Berliner Standort der Kanzlei, seit Juni 2017 ist er am Hamburger Standort tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere im Vergaberecht sowie im privaten Baurecht und Immobilienrecht. Aufgrund seiner fachlichen Expertise und seines Engagements wird Andreas Rosenauer vom Handelsblatt im Jahr 2025 als „One to Watch“ im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht geführt. Andreas Rosenauer ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Veranstaltungspartner

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