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Beschreibung

Arbeitgeber im öffentlichen Dienst stehen regelmäßig vor der Frage: Wie reagiere ich rechtssicher auf arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen? Vom Kritikgespräch über die Abmahnung bis hin zur verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigung – jede Maßnahme muss gut vorbereitet, dokumentiert und verhältnismäßig sein. Fehler in der Umsetzung führen nicht selten zur Unwirksamkeit von Maßnahmen oder gar zu kostspieligen Verfahren.

In diesem Webinar lernen Sie die acht Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers kennen und erhalten konkrete Hinweise zur rechtssicheren Umsetzung – inklusive Mustern und Checklisten für die Praxis.

Seminarablauf

  • Acht Handlungsoptionen des Arbeitgebers bei Pflichtverletzungen
  • Kritikgespräch als erste Stufe – der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Ermahnung vs. Abmahnung – Unterschiede, Funktionen, Anforderungen
  • Die „handwerklich“ saubere Abmahnung – Aufbau, Formulierungen, Wirkung
  • Verhaltensbedingte Kündigung – Voraussetzungen und aktuelle Rechtsprechung
  • Außerordentliche Kündigung – ultima ratio oder voreiliges Mittel?
  • Haftung des Beschäftigten – Möglichkeiten und Grenzen im öffentlichen Dienst
  • EXKURS: Zielvereinbarungen und Korrekturvereinbarungen als Präventionsinstrumente
  • Mustertexte, Checklisten und Praxistipps

Zielgruppe

  • Mitarbeitende im Personalbereich öffentlicher Dienst
  • Führungskräfte und Vorgesetzte mit Personalverantwortung
  • Personalräte und Interessenvertretungen
  • Einsteiger:innen und Praktiker:innen mit Vertiefungsbedarf

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie einen stabilen Internetzugang sowie einen aktuellen Browser.

Termin & Ort
04.03.2026
Online-Schulung
Microsoft Teams
Virtueller Seminarraum - Teilnahme bequem von überall
Seminarzeiten
09:00
Uhr
11:00
Uhr
Ihr Referent
Referent Jürgen Kutzki
Jürgen Kutzki
Jürgen Kutzki absolvierte seine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl und schloss diese mit dem Titel Diplom-Verwaltungswirt ab. Erste berufliche Erfahrungen sammelte er in der Kommunalverwaltung. Nach dem erfolgreichen Abschluss beider Staatsexamen trat er 1989 in den höheren Dienst ein und begann seine Laufbahn bei der Alexander von Humboldt-Stiftung in Bonn, wo er als Rechts- und Haushaltsreferent tätig war. In den Jahren 1992 bis 1993 übernahm er eine Position als hauptamtlich Lehrender auf Zeit an der Fachhochschule des Bundes in Köln. Von 1993 bis 2005 leitete er als Prokurist das Servicecenter Personal, Recht und Infrastruktur beim Fachinformationszentrum Karlsruhe (FIZ Karlsruhe). Seit dem 1. April 2005 ist Rechtsanwalt Kutzki in eigener Kanzlei sowie in internationalen Kooperationen tätig – mit Standorten in Karlsruhe, Bonn, Singapur und Bangkok. Er ist Mitherausgeber des Kommentars zum TVöD „Dörring/Kutzki“, erschienen im Springer-Verlag (Heidelberg, 2006), sowie Mitautor der Online-Kommentare des Beck-Verlags (München) zum TVöD und TV-L (2016).
Veranstaltungspartner

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