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Beschreibung

Arbeitgeber im öffentlichen Dienst stehen regelmäßig vor der Frage: Wie reagiere ich rechtssicher auf arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen? Vom Kritikgespräch über die Abmahnung bis hin zur verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigung – jede Maßnahme muss gut vorbereitet, dokumentiert und verhältnismäßig sein. Fehler in der Umsetzung führen nicht selten zur Unwirksamkeit von Maßnahmen oder gar zu kostspieligen Verfahren.

In diesem Webinar lernen Sie die acht Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers kennen und erhalten konkrete Hinweise zur rechtssicheren Umsetzung – inklusive Mustern und Checklisten für die Praxis.

Seminarablauf

  • Acht Handlungsoptionen des Arbeitgebers bei Pflichtverletzungen
  • Kritikgespräch als erste Stufe – der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Ermahnung vs. Abmahnung – Unterschiede, Funktionen, Anforderungen
  • Die „handwerklich“ saubere Abmahnung – Aufbau, Formulierungen, Wirkung
  • Verhaltensbedingte Kündigung – Voraussetzungen und aktuelle Rechtsprechung
  • Außerordentliche Kündigung – ultima ratio oder voreiliges Mittel?
  • Haftung des Beschäftigten – Möglichkeiten und Grenzen im öffentlichen Dienst
  • EXKURS: Zielvereinbarungen und Korrekturvereinbarungen als Präventionsinstrumente
  • Mustertexte, Checklisten und Praxistipps

Zielgruppe

  • Mitarbeitende im Personalbereich öffentlicher Dienst
  • Führungskräfte und Vorgesetzte mit Personalverantwortung
  • Personalräte und Interessenvertretungen
  • Einsteiger:innen und Praktiker:innen mit Vertiefungsbedarf

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie einen stabilen Internetzugang sowie einen aktuellen Browser.

Termin & Ort
28.10.2026
Online-Schulung
Microsoft Teams
Virtueller Seminarraum - Teilnahme bequem von überall
Seminarzeiten
09:00
Uhr
11:00
Uhr
Ihr Referent
Referent Jürgen Kutzki
Jürgen Kutzki
Jürgen Kutzki studierte Verwaltungswissenschaften an der Fachhochschule Kehl sowie Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Einen zusätzlichen Studien- und Sprachaufenthalt absolvierte er in Cambridge (England). Eine Mediationsausbildung absolvierte er an der FernUniversität Hagen. Nach Stationen als Rechts- und Haushaltsreferent bei einer Organisation der Wissenschaftsverwaltung in Bonn und als hauptamtlicher Dozent an der Fachhochschule des Bundes in Köln war er viele Jahre als Prokurist und Leiter des Bereichs Personal, Recht und Infrastruktur an einer Einrichtung der Wissenschaftsverwaltung in Karlsruhe tätig. Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Heute führt er eine Kanzlei in Karlsruhe mit Schwerpunkt auf dem öffentlichen Dienstrecht. Zudem leitet er AdvoBAT in Karlsruhe und Bonn. Außerdem war er über 25 Jahre Lehrbeauftragter an den Hochschulen des Bundes für öffentliche Verwaltung, Köln und Mannheim. RA Kutzki ist Mitherausgeber eines Kommentars zum TVöD.
Veranstaltungspartner

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