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Beschreibung

Das befristete Arbeitsverhältnis hat sich längst vom Ausnahmefall zum Regelformat in der öffentlichen Verwaltung entwickelt. Personalverantwortliche müssen daher die komplexen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie des Tarifrechts sicher beherrschen. Gleichzeitig sollten Beschäftigte und Personalvertretungen ihre Rechte genau kennen, um Fehlentwicklungen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Seit Inkrafttreten des TzBfG im Jahr 2001 hat sich eine differenzierte und gut anwendbare Rechtslandschaft herausgebildet. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) – insbesondere des 7. Senats – sowie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben zentrale Fragen geklärt. Dazu zählen unter anderem die Vorgaben zur Zuvor-Beschäftigung14 Abs.2 TzBfG) und zur Missbrauchskontrolle bei Kettenbefristungen.

Inhalte des Webinars
In diesem Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen im Befristungsrecht. Sie lernen, wie Sie Zeitverträge im öffentlichen Dienst rechtskonform gestalten, typische Fallstricke vermeiden und Risiken bei der Weiterbeschäftigung minimieren.

Zielsetzung

Die Zielsetzung des Seminars besteht darin, ein fundiertes Verständnis für den Umgang mit befristeten Arbeitsverträgen zu vermitteln. Anhand einer Schritt-für-Schritt-Durchsprache der §§1421 TzBfG und unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung etwa zu Themen wie Zuvor-Beschäftigung und Kettenbefristung werden den Teilnehmenden sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch praxisrelevante Entscheidungen (inklusive TVöD/TV-L-Überschneidungen) nähergebracht.  

Ziel ist es, Beschäftigten und Personalvertretungen das nötige Wissen zu vermitteln, um ihre Rechte in diesem komplexen Rechtsbereich sicher wahrnehmen zu können.

Seminarablauf

Systematik der Befristungsgründe

  • Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG)
  • Ist der Sachgrundkatalog abschließend?
  • Sachgrundlose Befristung nach:
    • § 14 Abs. 2 TzBfG
    • § 14 Abs. 2a TzBfG (neue gesetzliche Regelung)
    • § 14 Abs. 3 TzBfG (besondere Gruppen)
  • Typische Fallstricke bei der Vertragsgestaltung

Form- und Vertragsfragen

  • Schriftform-Erfordernis (§ 14 Abs. 4 TzBfG)
  • Kann ein Formfehler „repariert“ werden?
  • Rechtssichere Gestaltung und Beendigung befristeter Verträge

Beendigungsfragen und Risiken

  • Kündigung während eines befristeten Arbeitsverhältnisses
  • Rechtsfolgen bei unwirksamer Befristung
  • Risiken und Konsequenzen bei Weiterbeschäftigung nach Fristablauf

Exkurs:

  • Die Befristungsregelungen im Tarifrecht (§ 30 TVöD/TV-L)
  • Besondere Befristungen: „Führung auf Probe/Zeit“ (§§ 31, 32 TVöD/TV-L)

Zielgruppe

  • Personalverantwortliche im öffentlichen Dienst
  • Mitarbeitende in Personal- und Rechtsabteilungen
  • Personalvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte
  • Beschäftigte mit Interesse an Arbeits- und Tarifrecht

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie einen stabilen Internetzugang sowie einen aktuellen Browser.

Termin & Ort
27.08.2026
Online-Schulung
Microsoft Teams
Virtueller Seminarraum - Teilnahme bequem von überall
Seminarzeiten
09:00
Uhr
12:00
Uhr
Verfügbarkeit
Ausreichend freie Plätze verfügbar
Ihr Referent
Referent Jürgen Kutzki
Jürgen Kutzki
Jürgen Kutzki studierte Verwaltungswissenschaften an der Fachhochschule Kehl sowie Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Einen zusätzlichen Studien- und Sprachaufenthalt absolvierte er in Cambridge (England). Eine Mediationsausbildung absolvierte er an der FernUniversität Hagen. Nach Stationen als Rechts- und Haushaltsreferent bei einer Organisation der Wissenschaftsverwaltung in Bonn und als hauptamtlicher Dozent an der Fachhochschule des Bundes in Köln war er viele Jahre als Prokurist und Leiter des Bereichs Personal, Recht und Infrastruktur an einer Einrichtung der Wissenschaftsverwaltung in Karlsruhe tätig. Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Heute führt er eine Kanzlei in Karlsruhe mit Schwerpunkt auf dem öffentlichen Dienstrecht. Zudem leitet er AdvoBAT in Karlsruhe und Bonn. Außerdem war er über 25 Jahre Lehrbeauftragter an den Hochschulen des Bundes für öffentliche Verwaltung, Köln und Mannheim. RA Kutzki ist Mitherausgeber eines Kommentars zum TVöD.
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