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Beschreibung

Das befristete Arbeitsverhältnis hat sich längst vom Ausnahmefall zum Regelformat in der öffentlichen Verwaltung entwickelt. Personalverantwortliche müssen daher die komplexen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie des Tarifrechts sicher beherrschen. Gleichzeitig sollten Beschäftigte und Personalvertretungen ihre Rechte genau kennen, um Fehlentwicklungen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Seit Inkrafttreten des TzBfG im Jahr 2001 hat sich eine differenzierte und gut anwendbare Rechtslandschaft herausgebildet. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) – insbesondere des 7. Senats – sowie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben zentrale Fragen geklärt. Dazu zählen unter anderem die Vorgaben zur Zuvor-Beschäftigung14 Abs.2 TzBfG) und zur Missbrauchskontrolle bei Kettenbefristungen.

Inhalte des Webinars
In diesem Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen im Befristungsrecht. Sie lernen, wie Sie Zeitverträge im öffentlichen Dienst rechtskonform gestalten, typische Fallstricke vermeiden und Risiken bei der Weiterbeschäftigung minimieren.

Zielsetzung

Die Zielsetzung des Seminars besteht darin, ein fundiertes Verständnis für den Umgang mit befristeten Arbeitsverträgen zu vermitteln. Anhand einer Schritt-für-Schritt-Durchsprache der §§1421 TzBfG und unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung etwa zu Themen wie Zuvor-Beschäftigung und Kettenbefristung werden den Teilnehmenden sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch praxisrelevante Entscheidungen (inklusive TVöD/TV-L-Überschneidungen) nähergebracht.  

Ziel ist es, Beschäftigten und Personalvertretungen das nötige Wissen zu vermitteln, um ihre Rechte in diesem komplexen Rechtsbereich sicher wahrnehmen zu können.

Seminarablauf

Systematik der Befristungsgründe

  • Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG)
  • Ist der Sachgrundkatalog abschließend?
  • Sachgrundlose Befristung nach:
    • § 14 Abs. 2 TzBfG
    • § 14 Abs. 2a TzBfG (neue gesetzliche Regelung)
    • § 14 Abs. 3 TzBfG (besondere Gruppen)
  • Typische Fallstricke bei der Vertragsgestaltung

Form- und Vertragsfragen

  • Schriftform-Erfordernis (§ 14 Abs. 4 TzBfG)
  • Kann ein Formfehler „repariert“ werden?
  • Rechtssichere Gestaltung und Beendigung befristeter Verträge

Beendigungsfragen und Risiken

  • Kündigung während eines befristeten Arbeitsverhältnisses
  • Rechtsfolgen bei unwirksamer Befristung
  • Risiken und Konsequenzen bei Weiterbeschäftigung nach Fristablauf

Exkurs:

  • Die Befristungsregelungen im Tarifrecht (§ 30 TVöD/TV-L)
  • Besondere Befristungen: „Führung auf Probe/Zeit“ (§§ 31, 32 TVöD/TV-L)

Zielgruppe

  • Personalverantwortliche im öffentlichen Dienst
  • Mitarbeitende in Personal- und Rechtsabteilungen
  • Personalvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte
  • Beschäftigte mit Interesse an Arbeits- und Tarifrecht

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie einen stabilen Internetzugang sowie einen aktuellen Browser.

Termin & Ort
Termine werden in Kürze bekannt gegeben
Online-Schulung
Microsoft Teams
Virtueller Seminarraum - Teilnahme bequem von überall
Seminarzeiten
09:00
Uhr
11:00
Uhr
Verfügbarkeit
Ausreichend freie Plätze verfügbar
Ihr Referent
Referent Jürgen Kutzki
Jürgen Kutzki
Jürgen Kutzki absolvierte seine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl und schloss diese mit dem Titel Diplom-Verwaltungswirt ab. Erste berufliche Erfahrungen sammelte er in der Kommunalverwaltung. Nach dem erfolgreichen Abschluss beider Staatsexamen trat er 1989 in den höheren Dienst ein und begann seine Laufbahn bei der Alexander von Humboldt-Stiftung in Bonn, wo er als Rechts- und Haushaltsreferent tätig war. In den Jahren 1992 bis 1993 übernahm er eine Position als hauptamtlich Lehrender auf Zeit an der Fachhochschule des Bundes in Köln. Von 1993 bis 2005 leitete er als Prokurist das Servicecenter Personal, Recht und Infrastruktur beim Fachinformationszentrum Karlsruhe (FIZ Karlsruhe). Seit dem 1. April 2005 ist Rechtsanwalt Kutzki in eigener Kanzlei sowie in internationalen Kooperationen tätig – mit Standorten in Karlsruhe, Bonn, Singapur und Bangkok. Er ist Mitherausgeber des Kommentars zum TVöD „Dörring/Kutzki“, erschienen im Springer-Verlag (Heidelberg, 2006), sowie Mitautor der Online-Kommentare des Beck-Verlags (München) zum TVöD und TV-L (2016).
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