Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen
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Beschreibung
Die Finanzierung kommunaler Unternehmen und Infrastrukturen – etwa in den Bereichen Kultur, Sport, Tourismus, ÖPNV oder Gesundheit – ist häufig mit beihilfenrechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden.
Europäische und nationale Gerichte haben die Konsequenzen unzulässiger Beihilfen zuletzt deutlich verschärft. Umso wichtiger ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssichere, steuerlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Das Seminar vermittelt die wesentlichen beihilfenrechtlichen Grundlagen und zeigt auf, wie insbesondere bei Aufgaben der Daseinsvorsorge (DAWI) beihilfenkonforme Gestaltungen auch ohne Anmeldeverfahren bei der EU-Kommission möglich sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den ertrag- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen, etwa bei Betrauungslösungen oder dem steuerlichen Querverbund.
Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, problematische Sachverhalte zu erkennen und rechtskonforme sowie wirtschaftlich sinnvolle Finanzierungsmodelle für ihre kommunale Praxis zu gestalten.
Die Veranstaltung richtet sich an Landräte, Bürgermeister, Kämmerer, Geschäftsführende kommunaler und privater Unternehmen sowie an Vertreter kommunaler Aufgabenträger und Behörden.
Zielsetzung
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden ein fundiertes Verständnis für die beihilfenrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Finanzierung kommunaler Unternehmen und Leistungen der Daseinsvorsorge zu vermitteln.
Sie lernen, welche Gestaltungen als Beihilfe im Sinne des EU-Rechts gelten, welche Ausnahmen und Erleichterungen bestehen und wie eine rechtssichere Finanzierung auch ohne Notifizierung möglich ist.
Gleichzeitig werden die steuerlichen Auswirkungen – insbesondere im Bereich der Ertrag- und Umsatzsteuer – praxisnah erläutert.
Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und beihilfenkonforme sowie steuerlich sinnvolle Lösungen für ihre kommunale Praxis zu entwickeln.
Seminarablauf
Das Seminar beginnt mit einer Einführung in das europäische Beihilfenrecht. Dabei werden die grundlegenden Rechtsquellen und Regelungen erläutert, insbesondere die Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Verordnung (EG) Nr. 659/1999.
Es wird der Begriff der Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV erläutert, ebenso wie die rechtlichen Voraussetzungen für deren Rechtfertigung nach Art. 107 Abs. 3 AEUV.
Zudem wird die Pflicht zur Notifizierung sowie die rechtlichen Konsequenzen einer rechtswidrigen Beihilfe – etwa das Durchführungsverbot, die Nichtigkeitsfolge, mögliche Konkurrentenklagen und die Rückforderungspflicht – ausführlich behandelt.
Im Anschluss werden beihilfenrechtliche Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dazu zählen insbesondere Ausnahmen vom Beihilfetatbestand, etwa im Rahmen des DAWI-Pakets, der Altmark-Trans-Rechtsprechung oder bei rein regionalen Maßnahmen.
Ebenso wird auf die Voraussetzungen und Wirkungen einer Betrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) eingegangen.
Weitere Schwerpunkte bilden Ausnahmen von der Notifizierungspflicht, insbesondere im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-minimis-Verordnung, sowie das Verhältnis zwischen Beihilfenrecht und Vergaberecht.
Ein weiterer Teil des Seminars widmet sich den steuerlichen Risiken und Auswirkungen beihilferechtlicher Maßnahmen. Behandelt werden das Spannungsverhältnis zwischen Beihilfen- und Steuerrecht, insbesondere bei Verlustausgleichszahlungen durch die Trägerkörperschaft.
Thematisiert werden auch die beihilfenrechtlich relevanten Aspekte der Finanzierung kommunaler Dauerverlustgeschäfte sowie die Frage, ob eine Beihilfe als echter Zuschuss oder als umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch zu qualifizieren ist.
Abschließend werden steuerliche Besonderheiten im Zusammenhang mit Betrauungslösungen beleuchtet, insbesondere anhand des Beispiels „Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)“.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Projektverantwortliche, Fachbereichsleitungen, Verwaltungsmitarbeitende und Digitalisierungsbeauftragte, die an der Einführung der elektronischen Akte beteiligt sind oder diese vorbereiten.
Angesprochen sind insbesondere Personen aus der öffentlichen Verwaltung, die organisatorische, technische oder fachliche Verantwortung für die Umsetzung tragen und die Umstellung auf digitale Aktenführung aktiv mitgestalten möchten.
Technische Voraussetzungen
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