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Beschreibung

Das Vergaberecht steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Auf Bundes- und Landesebene werden derzeit weitreichende Maßnahmen diskutiert, um öffentliche Aufträge schneller und flexibler zu vergeben. Während der Bund mit dem geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz auf zügigere Verfahren setzt, verfolgt Nordrhein-Westfalen mit der weitgehenden „Abschaffung“ des Vergaberechts im Unterschwellenbereich einen eigenen Weg. Für Kommunen, öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen ergeben sich dadurch erhebliche neue Handlungsspielräume – aber auch rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Das Webinar beleuchtet die aktuellen Entwicklungen, bewertet die geplanten Regelungen kritisch und zeigt auf, wie eine vergaberechtskonforme und zugleich effiziente Beschaffungspraxis weiterhin gelingen kann.

Zielsetzung

Ziel des Webinars ist es, den Teilnehmenden einen klaren Überblick über die aktuellen Gesetzesinitiativen und rechtlichen Änderungen im Vergaberecht zu vermitteln. Sie erfahren, welche neuen Möglichkeiten und Grenzen sich aus den geplanten Regelungen ergeben, wie die Wirtschaftlichkeit und Transparenz auch bei höheren Direktaufträgen gewahrt bleiben und welche Handlungsempfehlungen sich aus den NRW- und Bundesentwicklungen ableiten lassen. Dadurch können öffentliche Auftraggeber ihre Vergabepraxis rechtssicher und strategisch anpassen.

Seminarablauf

Themenüberblick

  • Investitionsrückstand bei der öffentlichen Infrastruktur
  • Höhere Direktaufträge ohne Anwendung des Vergaberechts als mögliche Lösung
  • Wirtschaftlichkeitsanforderungen und Alternativen zum Direktauftrag
  • „Abschaffung“ des Vergaberechts für NRW-Kommunen unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • Folgen für Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung
  • FAQ-Katalog des NRW-Kommunalministeriums: Inhalte und Auslegungshinweise
  • Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände NRW als Handlungsgrundlage
  • Das Vergabebeschleunigungsgesetz des Bundes: Neuerungen und Auswirkungen für Auftraggeber

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Beschäftigte in Vergabestellen, Kämmereien, Bau- und Beschaffungsabteilungen, an Rechtsämter, Projektleitungen sowie an Führungskräfte, die mit öffentlichen Aufträgen und Investitionsentscheidungen befasst sind. Auch Beratungsstellen, Aufsichtspersonen und interessierte Fachkräfte aus der öffentlichen Verwaltung profitieren von den praxisnahen Einblicken.

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie einen stabilen Internetzugang sowie einen aktuellen Browser.

Termin & Ort
Termine werden in Kürze bekannt gegeben
Online-Schulung
Microsoft Teams
Virtueller Seminarraum - Teilnahme bequem von überall
Seminarzeiten
09:00
Uhr
12:00
Uhr
Verfügbarkeit
Ausreichend freie Plätze verfügbar
Ihr Referent
Referent Norbert Portz
Norbert Portz
Rechtsanwalt und ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes
Norbert Portz ist Rechtsanwalt und engagiert sich ehrenamtlich als Beisitzer der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Bis Ende 2021 leitete er das Vergabedezernat des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Darüber hinaus wurde er vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einen Fachbeirat berufen, der sich der Förderung innovativer und nachhaltiger Beschaffungsprozesse widmet. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Portz Mitherausgeber und Autor zahlreicher renommierter Kommentare und Fachpublikationen im Vergaberecht. Zu den Werken, an denen er maßgeblich mitgewirkt hat, zählen unter anderem der Kommentar „Ingenstau/Korbion“ zur VOB/A und VOB/B (22. Auflage, 2022), der GWB-Kommentar „Kulartz/Kus/Portz/Prieß“ (6. Auflage, 2024), der VgV-Kommentar „Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß“ (2. Auflage, 2021) sowie der UVgO-Kommentar „Kulartz/Kus/Portz/Prieß“ (2. Auflage, 2022). Darüber hinaus hat er Beiträge zum Beck’schen Formularhandbuch zum Vergaberecht (4. Auflage, 2024) und zum Beck-Handbuch „Nachhaltigkeit im Vergaberecht“ (1. Auflage, 2024) verfasst.
Veranstaltungspartner

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