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Beschreibung

Die Nutzung von Cloud-Diensten gehört inzwischen zu den zentralen Bausteinen moderner Verwaltungspraxis. Gleichzeitig stellen Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit, Vertragsgestaltung, Datenlokalität, Interoperabilität sowie die Sicherung der digitalen Souveränität die öffentliche Verwaltung vor erhebliche strategische und rechtliche Herausforderungen.

Dieses Webinar bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die aufsichtsbehördlichen Anforderungen sowie die technisch-organisatorischen Gestaltungsmöglichkeiten beim Einsatz von Cloud-Diensten in Behörden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Konzept der digitalen Souveränität und darauf, wie Behörden Cloud-Dienste strategisch auswählen und souverän betreiben können.

Das Seminar kombiniert Wissensvermittlung mit Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis. Die Dozenten sind auf Datenschutz- und IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte und teilen ihre bisherigen Erfahrungen aus zahlreichen Mandaten sowie aus Verhandlungen mit Cloud-Providern und Aufsichtsbehörden. Teilnehmende erhalten dadurch wertvolle Einblicke in praktische Herausforderungen sowie in bewährte Lösungsansätze für eine rechtssichere Umsetzung.

Zielsetzung

Das Webinar soll Teilnehmende befähigen,

  • die datenschutzrechtlichen Grundlagen und regulatorischen Anforderungen beim Cloud-Einsatz zu verstehen
  • Risiken bei Datenverarbeitung, Drittstaatentransfers und Anbieterabhängigkeit zu erkennen
  • das Konzept der digitalen Souveränität systematisch in Beschaffungs- und Bewertungsprozesse zu berücksichtigen
  • einen strukturierten Projektansatz für Cloud-Einführung und Nutzung in Behörden zu entwickeln (inkl. DSFA)
  • behördliche aufsichtsrechtliche Positionen einzuordnen und zu nutzen
  • pragmatische und in der Praxis bewährte Vorgehensweisen zu entwickeln

Seminarablauf

Themenüberblick

  • Cloud-Dienste – Grundlagen und Einsatzszenarien
    • Typen von Cloud-Diensten (SaaS, PaaS, IaaS)
    • Typische Nutzungsszenarien in Behörden
    • Chancen und Risiken aus Verwaltungssicht
  • Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung
    • Begriff und Einordnung
    • Souveränität vs. Wirtschaftlichkeit vs. Praktikabilität
    • Kriterienkatalog für souveräne Cloud-Nutzung (Portabilität, Transparenz, Kontrollmöglichkeiten)
    • Konsequenzen und Handlungsempfehlungen
  • Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen beim Cloud-Einsatz
    • Datenschutzrechtliche Anforderungen an öffentliche Stellen beim Cloud-Einsatz
    • Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit
    • Drittlandtransfers, EU-Standardvertragsklauseln und Transfer Impact Assessments
  • Typische datenschutzrechtliche Hürden
    • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
    • Verarbeitung von Daten für eigene Zwecke des Cloud-Anbieters
    • Datenzugriffe durch ausländische Behörden
    • Betroffenenrechte und Transparenz
    • Sicherheitsanforderungen nach Art. 32 DSGVO
    • Umgang mit hoheitlichen Daten, Berufsgeheimnissen und Verschlusssachen
  • Systematischer Projektansatz zur Einführung von Cloud-Diensten
    • Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
    • Risikoanalyse und technische Gestaltungsmöglichkeiten
    • Vertragsgestaltung und Vergaberecht
    • Best Practices aus Bund, Ländern und kommunaler Verwaltung
  • Erfahrungen und Positionen der Datenschutzbehörden
    • Aktuelle Stellungnahmen, Leitfäden und Orientierungshilfen
    • Rechtsprechung zur Datenverarbeitung in der Cloud
    • Aufsichtsbehördliche Positionen und praktische Umsetzung

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung, die vor der Herausforderung stehen, Cloud-Dienste datenschutzkonform unter Berücksichtigung der Belange digitaler Souveränität zu implementieren oder deren Einsatz erwägen und eine Orientierung zu den regulatorischen und praktischen Hürden benötigen.

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie einen stabilen Internetzugang sowie einen aktuellen Browser.

Termin & Ort
22.09.2026
Online-Schulung
Microsoft Teams
Virtueller Seminarraum - Teilnahme bequem von überall
Seminarzeiten
09:00
Uhr
13:00
Uhr
Verfügbarkeit
Ausreichend freie Plätze verfügbar
Ihre Referenten (1/2)
Referent Dr. Benno Barnitzke, LL.M.
Dr. Benno Barnitzke, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei GÖHMANN
Dr. Benno Barnitzke, LL.M. berät als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei GÖHMANN seit mehreren Jahren zu allen Aspekten des IT- und Urheberrechts und ist Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Nord). Er hat sich insbesondere auf die Bereiche Datenschutz-Compliance, Künstliche Intelligenz und IT-rechtliche Fragestellungen spezialisiert. Im Datenschutzrecht berät Herr Dr. Barnitzke mittelständische und große Konzernunternehmen im Datenschutzrecht und entwickelt tragfähige datenschutzrechtliche Konzepte und Lösungen, die neben den Belangen des Datenschutzes auch die unternehmerischen Bedürfnisse und Ziele berücksichtigen. Weitere Schwerpunkte liegen in der Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Risikobewertungen, der Prüfung Gestaltung und Verhandlung von Cloud-Verträgensowie der Absicherung von Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer. Herr Dr. Barnitzke vertritt Mandanten in datenschutzrechtlichen behördlichen und gerichtlichen Verfahren . Darüber hinaus berät Herr Dr. Barnitzke Unternehmen und die öffentliche Hand unter anderem bei der Vertragsgestaltung im IT-Kontext, begleitet die IT-Vertragsverhandlungen und unterstützt diese in laufenden Softwareprojekten. Zusammen mit seinem Team berät er Mandanten aus der öffentlichen Verwaltung, unter anderem auch mehrere Bundesländer, insbesondere bei der Einführung von M 365. Herr Dr. Barnitzke begleitet die Entwicklung des Datenschutz- und IT/IP-Rechts auch wissenschaftlich und hat zahlreiche Fachartikel veröffentlicht. Er ist Mitautor des Rechtshandbuchs „Betrieblicher Datenschutz“ (C.H. Beck-Verlag), Mitautor eines Kommentars zum Niedersächsischen Datenschutzgesetz und Lehrbeauftragter der Leibniz Universität Hannover im Schwerpunkt IT-Recht und geistiges Eigentum.
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