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Beschreibung

Das Eingruppierungsrecht nach TVöD und TV-L zählt zu den anspruchsvollsten Bereichen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst. Unbestimmte Rechtsbegriffe, eine differenzierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie die Einbindung in haushalts- und organisationsrechtliche Rahmenbedingungen führen in der Praxis regelmäßig zu Unsicherheiten. Zugleich hat die zutreffende Eingruppierung erhebliche Bedeutung für das Einkommen der Tarifbeschäftigten, für die interne Gerechtigkeit und für die Wertschätzung von Arbeit in der Verwaltung.

Das Seminar vermittelt die Systematik der Tarifautomatik und stellt die „auszuübende Tätigkeit“ als maßgeblichen Anknüpfungspunkt der Eingruppierung in den Mittelpunkt. Behandelt werden die Bildung und Bewertung von Arbeitsvorgängen, die Struktur der Entgeltordnung sowie die Auslegung typischer Heraushebungsmerkmale. Darüber hinaus werden häufige Fehlerquellen, Verfahrensfragen und praxisrelevante Sonderkonstellationen – etwa bei sonstigen Beschäftigten oder bei Höhergruppierungen – systematisch aufgearbeitet. Ziel ist eine rechtssichere, nachvollziehbare und dokumentationsfeste Vorgehensweise bei Eingruppierungsentscheidungen.

Zielsetzung

Die Teilnehmenden verstehen die tarifrechtliche Systematik der Eingruppierung nach TVöD/TV-L und können Tätigkeiten methodisch analysieren, Arbeitsvorgänge zutreffend bilden und Entgeltgruppen rechtssicher zuordnen. Sie sind in der Lage, typische Fehler zu vermeiden, die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen und Eingruppierungsentscheidungen nachvollziehbar zu begründen.

Seminarablauf

Themenüberblick

  • Grundlagen und Rechtsrahmen
    • §§ 12–14 TVöD/TV-L und Entgeltordnung
    • Tarifautomatik und Weisungsrecht (§ 106 GewO)
    • Typische Fehlerquellen im Eingruppierungsrecht
  • Der Arbeitsvorgang als Bewertungseinheit
    • Definition und Abgrenzung
    • Rechtsprechung zum „großen Arbeitsvorgang“
  • Merkmale der Entgeltgruppen
    • Qualifikationsstruktur der Entgeltgruppen
    • Heraushebungsmerkmale (z. B. gründliche Fachkenntnisse, selbstständige Leistungen, besondere Schwierigkeit)
  • Verfahren der Eingruppierung
    • Tätigkeitsdarstellung und Stellenbeschreibung
    • Abgleich mit den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung
  • Sonderkonstellationen und Praxisfragen
    • Sonstige Beschäftigte
    • Höhergruppierung und Korrektur fehlerhafter Eingruppierungen

Zielgruppe

Beschäftigte in Personalabteilungen öffentlicher Arbeitgeber, Führungskräfte mit Personalverantwortung, Mitglieder von Personalräten sowie Juristinnen und Juristen im öffentlichen Dienst.

Technische Voraussetzungen

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Termin & Ort
15.09.2026
Online-Schulung
Microsoft Teams
Virtueller Seminarraum - Teilnahme bequem von überall
Seminarzeiten
09:00
Uhr
12:00
Uhr
Verfügbarkeit
Ausreichend freie Plätze verfügbar
Ihr Referent
Referent Jürgen Kutzki
Jürgen Kutzki
Jürgen Kutzki studierte Verwaltungswissenschaften an der Fachhochschule Kehl sowie Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Einen zusätzlichen Studien- und Sprachaufenthalt absolvierte er in Cambridge (England). Eine Mediationsausbildung absolvierte er an der FernUniversität Hagen. Nach Stationen als Rechts- und Haushaltsreferent bei einer Organisation der Wissenschaftsverwaltung in Bonn und als hauptamtlicher Dozent an der Fachhochschule des Bundes in Köln war er viele Jahre als Prokurist und Leiter des Bereichs Personal, Recht und Infrastruktur an einer Einrichtung der Wissenschaftsverwaltung in Karlsruhe tätig. Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Heute führt er eine Kanzlei in Karlsruhe mit Schwerpunkt auf dem öffentlichen Dienstrecht. Zudem leitet er AdvoBAT in Karlsruhe und Bonn. Außerdem war er über 25 Jahre Lehrbeauftragter an den Hochschulen des Bundes für öffentliche Verwaltung, Köln und Mannheim. RA Kutzki ist Mitherausgeber eines Kommentars zum TVöD.
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