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Beschreibung

Beschäftigte, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen oder in Küchen von Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, tragen eine besondere Verantwortung für den Infektionsschutz. Um die Übertragung von Krankheitserregern über Lebensmittel zu verhindern, sieht das Infektionsschutzgesetz besondere Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten vor.

Nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Arbeitgeber verpflichtet, die betreffenden Beschäftigten nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend regelmäßig über die geltenden Tätigkeitsverbote nach § 42 IfSG sowie die damit verbundenen Mitteilungspflichten zu belehren.

Die kompakte Online-Nachbelehrung vermittelt den Teilnehmenden die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben praxisnah und verständlich. Sie erfahren, bei welchen Erkrankungen, Beschwerden oder sonstigen Anzeichen besondere Vorsicht geboten ist, wann eine Tätigkeit mit Lebensmitteln nicht ausgeübt werden darf und in welchen Fällen eine unverzügliche Information des Arbeitgebers erforderlich ist.

Neben den rechtlichen Grundlagen stehen typische Situationen aus dem Arbeitsalltag im Mittelpunkt. Anhand praxisnaher Beispiele wird erläutert, wie Beschäftigte bei Durchfall, Erbrechen, Fieber, infizierten Wunden oder anderen relevanten Symptomen richtig reagieren und dadurch zum Schutz von Kolleginnen und Kollegen, betreuten Personen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern beitragen.

Die Veranstaltung ist als Nach- bzw. Folgebelehrung im Sinne des § 43 Abs. 4 IfSG konzipiert. Sie ersetzt nicht die erstmalige Belehrung und Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG durch das Gesundheitsamt oder einen hierfür beauftragten Arzt.

Zielsetzung

Ziel der Schulung ist es, die Teilnehmenden über die für ihre Tätigkeit relevanten Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes zu informieren und für mögliche Infektionsrisiken im Umgang mit Lebensmitteln zu sensibilisieren.

Die Teilnehmenden kennen nach Abschluss der Veranstaltung insbesondere die wesentlichen Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach § 42 IfSG, können relevante Krankheitssymptome und Risikosituationen besser einordnen und wissen, wann sie ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren müssen.

Durch die praxisorientierte Vermittlung erhalten die Teilnehmenden Handlungssicherheit für ihren beruflichen Alltag und leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung lebensmittelbedingter Infektionen.

Seminarablauf

Themenüberblick

  • Rechtliche Grundlagen nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz
  • Zweck und Bedeutung der Nachbelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG
  • Abgrenzung zwischen Erstbelehrung und regelmäßiger Nachbelehrung
  • Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln
  • Relevante Infektionskrankheiten und Krankheitserreger
  • Typische Krankheitssymptome und Warnzeichen
    • Durchfall und Erbrechen
    • Fieber und allgemeine Krankheitssymptome
    • Gelbfärbung von Haut und Augen
    • infizierte Wunden und Hauterkrankungen
  • Verhalten bei Erkrankung oder Krankheitsverdacht
  • Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber
  • Verantwortlichkeiten von Beschäftigten und Arbeitgebern
  • Umgang mit Erkrankungen während der Arbeitszeit
  • Praxisbeispiele aus Küche, Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelbereich
  • Dokumentation der erfolgten Nachbelehrung
  • Gelegenheit für individuelle Rückfragen

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich insbesondere an Beschäftigte, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen oder in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, beispielsweise:

  • Mitarbeitende in kommunalen und öffentlichen Kantinen
  • Küchen- und Hauswirtschaftskräfte
  • Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Mitarbeitende in Mensen und Großküchen
  • Beschäftigte in Pflege-, Senioren- und Betreuungseinrichtungen
  • Mitarbeitende in Gastronomie- und Verpflegungsbetrieben
  • Beschäftigte im Cateringbereich
  • sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen

Die Schulung eignet sich sowohl für einzelne Beschäftigte als auch für Einrichtungen, die mehrere Mitarbeitende gemeinsam nachbelehren lassen möchten.

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie einen stabilen Internetzugang sowie einen aktuellen Browser.

Termin & Ort
Termine werden in Kürze bekannt gegeben
Online-Schulung
Microsoft Teams
Virtueller Seminarraum - Teilnahme bequem von überall
Seminarzeiten
09:00
Uhr
10:00
Uhr
Verfügbarkeit
Ausreichend freie Plätze verfügbar
Ihr Referent
Referent Kai-Uwe Brandt
Kai-Uwe Brandt
Kai-Uwe Brandt bringt langjährige und fundierte Erfahrung im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit. Nach seiner zwölfjährigen Dienstzeit als Soldat mit umfassender medizinischer Ausbildung wechselte er 1991 als Hygienekontrolleur und Hygienetechniker in den Dienst eines Gesundheitsamtes. Dort ist er seither für die infektionshygienische Betreuung von Schulen, Kindertagesstätten und weiteren Gemeinschaftseinrichtungen verantwortlich. In regelmäßigen Begehungen und Beratungen steht er Einrichtungen und Trägern bei allen Fragen rund um Hygiene und Infektionsschutz praxisnah zur Seite. Seine langjährige Erfahrung ermöglicht es ihm, die komplexen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes verständlich, praxisnah und anwendungsorientiert zu vermitteln.
Veranstaltungspartner

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