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Beschreibung

Die Einhaltung von Hygienestandards in Schulen, Kindertagesstätten und anderen Gemeinschaftseinrichtungen ist eine entscheidende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten. Gerade dort, wo viele Menschen über längere Zeiträume in engem Kontakt stehen, fordert der Gesetzgeber auf Basis des § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) klare infektionshygienische Maßnahmen und Verantwortlichkeiten.

Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen und praktischen Grundlagen der Infektionshygiene für Einrichtungen des Bildungs-, Sozial- und Verwaltungsbereichs. Die Teilnehmenden lernen, wie ein Hygieneplan aufgebaut wird, welche Meldepflichten bestehen, wie Belehrungen nach dem IfSG durchzuführen sind und wie im Krankheitsfall korrekt gehandelt wird. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche Aufgaben Hygienebeauftragte wahrnehmen und wie sie innerbetriebliche Verfahrensweisen im Hygieneplan festlegen.

Zielsetzung

Die Teilnehmenden:

  • lernen, Hygienepläne korrekt und einrichtungsspezifisch nach § 36 IfSG zu erstellen,
  • erhalten einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Grundlagen (IfSG, ÖGDG, TVO),
  • kennen die Anforderungen zur Trinkwasserhygiene (insb. Legionellenproblematik),
  • sind sicher in der Durchführung der erforderlichen Belehrungen nach §§ 34, 35, 42 und 43 IfSG,
  • verstehen die Meldepflichten bei Infektionskrankheiten sowie die Regelungen zur Wiederzulassung,
  • kennen Sondermaßnahmen bei häufigen Erkrankungen wie Magen-Darm-Infekten, Kopfläusen oder Krätze,
  • können organisatorische Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Hygienemanagement richtig einordnen,
  • wissen um die infektionshygienische Überwachung durch Gesundheitsämter und innerbetriebliche Kontrollstrukturen.

Seminarablauf

Themenüberblick

  • Gesetzliche Grundlagen: IfSG, ÖGDG, TVO
  • Aufgaben, Verantwortung und Organisation der Hygiene
  • Erstellung und Aufbau von Hygieneplänen inkl. Reinigungs- und Desinfektionsplänen (§ 36 IfSG)
  • Belehrungen nach §§ 34, 35, 42, 43 IfSG für Personal, Betreute und Sorgeberechtigte
  • Trinkwasserhygiene und Legionellenproblematik
  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Wiederzulassung nach Erkrankungen
  • Sondermaßnahmen bei häufigen Infektionen (z. B. Magen-Darm-Erkrankungen, Kopfläuse, Krätze)
  • Risikobewertung und Gefährdungsbeurteilung
  • Austausch mit Gesundheitsämtern, innerbetriebliche Überwachung und Zusammenarbeit

Zielgruppe

  • Träger, Leitungen und stellvertretende Leitungen von:
    • Kindertagesstätten, Kinderhorten, Krippen, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen
    • Heimen, Ferienlagern, Erstaufnahmeeinrichtungen, Asyl- und Obdachlosenunterkünften, Justizvollzugsanstalten, Massenunterkünften
    • Sportstätten, Turn- und Mehrzweckhallen
    • öffentlichen Verwaltungen mit Besucherverkehr (z. B. Rathäuser, Jugendämter, weitere Behörden)
    • Unternehmen mit gemeinschaftlichen Bereichen
  • Hygienebeauftragte und Verantwortliche für Hygienemanagement
  • Mitarbeitende in nichtmedizinischen bzw. nichtpflegerischen Berufen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 36 IfSG

Voraussetzungen:
Abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrung

Technische Voraussetzungen

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Termin & Ort
18.03.2026
Online-Schulung
Microsoft Teams
Virtueller Seminarraum - Teilnahme bequem von überall
Seminarzeiten
09:00
Uhr
13:00
Uhr
Verfügbarkeit
Ausreichend freie Plätze verfügbar
Ihr Referent
Referent Kai-Uwe Brandt
Kai-Uwe Brandt
Kai-Uwe Brandt bringt langjährige und fundierte Erfahrung im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit. Nach seiner zwölfjährigen Dienstzeit als Soldat mit umfassender medizinischer Ausbildung wechselte er 1991 als Hygienekontrolleur und Hygienetechniker in den Dienst eines Gesundheitsamtes. Dort ist er seither für die infektionshygienische Betreuung von Schulen, Kindertagesstätten und weiteren Gemeinschaftseinrichtungen verantwortlich. In regelmäßigen Begehungen und Beratungen steht er Einrichtungen und Trägern bei allen Fragen rund um Hygiene und Infektionsschutz praxisnah zur Seite. Seine langjährige Erfahrung ermöglicht es ihm, die komplexen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes verständlich, praxisnah und anwendungsorientiert zu vermitteln.
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