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Beschreibung

Rügen und Nachprüfungsanträge stellen für öffentliche Auftraggeber ein wachsendes Risiko dar – sowohl rechtlich als auch organisatorisch. Bereits die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann zum Zuschlagsverbot und zur Verzögerung von Projekten führen. Selbst unbegründete Beanstandungen können weitreichende Folgen für Ausschreibungen haben.

In diesem Webinar erhalten die Teilnehmenden einen umfassenden Überblick über geeignete Reaktionsstrategien. Es werden vorbeugende Maßnahmen, rechtssichere Kommunikationswege sowie erfolgreiche Verteidigungsstrategien im konkreten Nachprüfungsverfahren vermittelt.

Zielsetzung

Ziel des Webinars ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, Beanstandungen frühzeitig zu erkennen, wirksam auf Rügen zu reagieren, Nachprüfungsanträge möglichst zu vermeiden und sich im Verfahren rechtlich abzusichern. Schadensbegrenzung und Risikominimierung stehen dabei im Fokus.

Seminarablauf

Themenüberblick

  • Rechtliche Grundlagen und Fristen rund um Rügen und Nachprüfungsverfahren
  • Richtiges Verhalten bei Eingang einer Rüge – Handlungsoptionen und Risiken
  • Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Nachprüfungsverfahren
  • Prozessuale Besonderheiten im Verfahren vor der Vergabekammer
  • Rechtssichere Kommunikation und Dokumentation im Konfliktfall
  • Schadensersatzforderungen und wie sie sich vermeiden lassen

Zielgruppe

Mitarbeitende von Vergabestellen, Rechtsämtern und Fachabteilungen, die in die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren eingebunden sind und mit rechtlichen Einwänden durch Bieter konfrontiert werden können.

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie einen stabilen Internetzugang sowie einen aktuellen Browser.

Termin & Ort
10.02.2026
Online-Schulung
Microsoft Teams
Virtueller Seminarraum - Teilnahme bequem von überall
Seminarzeiten
10:00
Uhr
13:00
Uhr
Verfügbarkeit
Ausreichend freie Plätze verfügbar
Ihr Referent
Referent Dr. Sebastian Conrad
Dr. Sebastian Conrad
Dr. Sebastian Conrad ist Rechtsanwalt mit langjähriger Praxis im öffentlichen Recht und Vergaberecht. Seit 2016 ist er Partner bei HFK Rechtsanwälte in Berlin. Zuvor war er viele Jahre bei Gleiss Lutz in der Praxisgruppe Öffentliches Recht/Immobilienrecht tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der umfassenden Beratung öffentlicher Auftraggeber und Unternehmen in allen Fragen des Vergaberechts – sowohl in der Gestaltung als auch in der Durchführung von Vergabeverfahren, einschließlich der Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten. Daneben berät und vertritt er Vorhabenträger, Investoren und Eigentümer in öffentlich-rechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie bei städtebaulichen Projekten und Infrastrukturvorhaben. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Regulierungsrecht, Beihilferecht, Energie- und Informationszugangsrecht sowie im Verfassungs- und Europarecht. Dr. Conrad verfügt über fundierte Expertise in zahlreichen Branchen – vom Gesundheitswesen über Verkehr, IT und Immobilien bis hin zum Energiesektor. Er wird regelmäßig von Fachpublikationen ausgezeichnet, unter anderem durch die WirtschaftsWoche, das JUVE-Handbuch und Who’s Who Legal, wo er als führender Anwalt im Vergaberecht empfohlen wird. Er ist Mitautor und Kommentator zahlreicher einschlägiger Fachpublikationen, darunter Standardwerke wie das Handbuch Vergaberecht, der Beck’sche Online-Kommentar Vergaberecht und der VOB-Kommentar. Seine wissenschaftliche Arbeit und Fachaufsätze decken ein breites Spektrum des Vergabe- und Verwaltungsrechts ab. Darüber hinaus engagiert sich Dr. Conrad ehrenamtlich als Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Vergaberecht bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und ist Mitglied verschiedener Fachgesellschaften, darunter die Bundesvereinigung Öffentliches Recht und das Deutsche Vergabenetzwerk.
Veranstaltungspartner

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