Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 Neue Regelungen für öffentliche Beschaffungsverfahren ab dem 1. Juli 2026
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Produktnummer:
egovc1449.2
Beschreibung
Das Vergabebeschleunigungsgesetz soll öffentliche Beschaffungsprozesse vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen, insbesondere durch höhere Direktvergabewerte und Bürokratieabbau. Das Gesetz wird nun zeitnah verkündet und zum 1. Juli 2026 in Kraft treten und gilt für die öffentliche Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte. Es führt insbesondere zu Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeverordnung (VgV) und Sektorenverordnung (SektVO). Die neuen Regeln gelten grundsätzlich für Verfahren, die ab dem 1. Juli 2026 eingeleitet werden.Zielsetzung
Die Teilnehmenden erhalten einen kompakten Überblick über die wesentlichen Inhalte des Vergabebeschleunigungsgesetzes und die damit verbundenen Änderungen im GWB, in der VgV sowie in der SektVO. Ziel ist es, die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen frühzeitig einordnen zu können und die praktischen Auswirkungen auf zukünftige Vergabeverfahren zu verstehen. Darüber hinaus werden die wichtigsten Neuerungen für die öffentliche Beschaffung praxisnah dargestellt.
Seminarablauf
Themenüberblick
- Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes
- Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie Digitalisierung der Vergabeverfahren
- Sicherung der mittelstandsfreundlichen Vergabe und eng begrenzte Ausnahmen vom Losgrundsatz
- Beschleunigung der Nachprüfungsverfahren (Vergabekammern und Gerichte)
- Verzicht auf neue verpflichtende Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung
- Verordnungsermächtigung des Bundes zur Beschaffung klimafreundlicher Produkte
- Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Mittelstand, Start-ups und innovativen Unternehmen an Vergabeverfahren
- Befristete Ausnahmen zur erleichterten Beschaffung für Sicherheitsbehörden
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Mitarbeitende aus Vergabestellen und Einkaufsabteilungen der öffentlichen Verwaltung, an Beschaffungsverantwortliche in Kommunen, Landes- und Bundesbehörden sowie an Mitarbeitende öffentlicher Unternehmen und Sektorenauftraggeber. Ebenso angesprochen sind Führungskräfte, Projektverantwortliche sowie alle Personen, die mit der Vorbereitung, Durchführung oder Begleitung öffentlicher Vergabeverfahren befasst sind.
Technische Voraussetzungen
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