Allgemeine Auftragsbedingungen der EGOVC GmbH

Struktur

  1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen bilden zusammen mit dem Anschreiben, der anwendbaren Leistungsbeschreibung und etwaigen Anlagen die vertragliche Grundlage für die Erbringung von Leistungen durch EGOVC für den Kunden.
  2. Für die Zwecke dieser Kundenvereinbarung bezieht sich „Vertragspartei“ entweder auf EGOVC oder den Kunden.
  3. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den Bestimmungen dieser Kundenvereinbarung gilt folgende Rangfolge (sofern nicht etwas anderes vereinbart ist): (a) das Anschreiben, (b) die anwendbare Leistungsbeschreibung und etwaige Anlagen dazu (ggf. einschließlich der Vergütungsvereinbarung), (c) diese Allgemeinen Auftragsbedingungen und (d) die übrigen Anlagen zu dieser Kundenvereinbarung.

Definitionen

  1. Begriffe, die in diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen kursiv hervorgehoben, aber nicht definiert sind, haben die im Anschreiben oder in der anwendbaren Leistungsbeschreibung jeweils für sie festgelegte Bedeutung. Darüber hinaus gelten die folgenden Definitionen:
    1. Arbeitsergebnisse: sämtliche Beratungs-leistungen, Mitteilungen, Informationen, Technologien oder sonstige In- halte, die EGOVC in Erfüllung dieser Kundenvereinbarung zur Verfügung stellt.
    2. Bericht: ein Arbeitsergebnis (oder ein Teil eines solchen), welches mit EGOVC Briefkopf versehen oder unter der Marke EGOVC oder auf andere Weise erkennbar als von oder in Zusammenarbeit mit EGOVC erstellt ist.
    3. EGOVC-Mitglied: ein Mitgliedsunternehmen des EGOVC-Netzwerks und jegliches Unternehmen, das aufgrund einer Vereinbarung mit einem Mitgliedsunternehmen des EGOVC- Netzwerks unter einer einheitlichen Marke auftritt.
    4. EGOVC-Personen: Unterauftragnehmer, Mitglieder, Anteilseigner, Geschäftsführungs-mitglieder, Partner oder Mitarbeiter von EGOVC oder einem anderen EGOVC-Mitglied.
    5. Interne Unterstützungsleistungen: von EGOVC genutzte interne Unterstützungsleistungen, insbesondere: (a) administrative Office-Support-Dienstleistungen; (b) Unterstützung in den Bereichen Rechnungslegung und Abrechnung, (c) Netzwerk-Koordination, (d) IT-Funktionen wie z.B. Geschäftsanwendungen, Systemmanagement und Datensicherheit, -speicherung und -recovery, (e) Prüfung von Interessenskonflikten, Risikomanagement und Qualitätsprüfungen und (f) zu statistischen Zwecken (Benchmarking).
    6. Kundeninformationen: Informationen, die EGOVC vom Kunden oder von einem Dritten in seinem Auftrag er- halten hat.
    7. Textform: nimmt Bezug auf § 126b BGB und meint eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail).
    8. Unterstützungsdienstleister: externe Dienstleister von EGOVC und anderen EGOVC-Mitgliedern und deren jeweilige Unterauftragnehmer.
    9. Verbundenes Unternehmen: eine Gesellschaft, die mit dem Kunden im Sinne von § 15 AktG verbunden ist.

Erbringung der Leistungen

  1. Die Leistungen werden von EGOVC mit angemessener Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
  2. EGOVC ist berechtigt, einen Teil der Leistungen an ein oder mehrere EGOVC-Mitglieder oder sonstige Dritte als Unterauftragnehmer zu vergeben, die direkt mit dem Kunden in Kontakt treten können. Die Verantwortlichkeit für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden liegt ausschließlich bei EGOVC, es sei denn EGOVC informiert den Kunden über eine Abweichung.
  3. EGOVC agiert als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Mitarbeiter, Vertreter oder Gesellschafter des Kunden. Allein der Kunde ist verantwortlich für Geschäftsführungsentscheidungen im Zusammenhang mit den Leistungen sowie die Entscheidung darüber, inwieweit die Leistungen für seine Zwecke geeignet sind. Der Kunde benennt EGOVC qualifizierte Ansprechpartner für die Begleitung der Leistungen sowie die Nutzung und Umsetzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, EGOVC die Kundeninformationen, Ressourcen und Unterstützung (einschließlich des Zugangs zu Unterlagen, Systemen, Räumlichkeiten und Personen), die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind, unverzüglich zur Verfügung zu stellen (oder andere dazu zu veranlassen).
  5. Kundeninformationen müssen richtig und vollständig sein. EGOVC wird sich auf Kundeninformationen verlassen und ist, sofern EGOVC nicht etwas Abweichendes vereinbart hat, nicht dafür verantwortlich, deren Richtigkeit zu überprüfen. Die Bereitstellung von Kundeninformationen (einschließlich Personenbezogener Daten), Ressourcen und Unterstützung an EGOVC wird im Einklang mit anwendbarem Recht erfolgen und weder Urheberrechte noch sonstige Rechte Dritter verletzen.

Arbeitsergebnisse

  1. Sämtliche Arbeitsergebnisse sind zur Verwendung durch den Kunden nach Maßgabe der anwendbaren Leistungsbeschreibung, auf deren Basis sie erbracht wurden, bestimmt.
  2. Soweit EGOVC dazu verpflichtet ist, die Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte von EGOVC nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, sich auf die Entwurfsfassung eines Arbeitsergebnisses zu verlassen. EGOVC ist nicht dazu verpflichtet, ein finales Arbeitsergebnis aufgrund von Umständen oder Ereignissen zu aktualisieren, die EGOVC erst nach Auslieferung des Arbeitsergebnisses zur Kenntnis gelangen oder eintreten, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde oder EGOVC aufgrund der Natur der erbrachten Leistungen dazu verpflichtet ist.
  3. Sofern nicht anderweitig in einer Leistungsbeschreibung vereinbart, ist der Kunde nicht dazu berechtigt, einen Bericht (ebenso wie einen Teil oder eine Zusammenfassung eines solchen) offenzulegen oder sich auf EGOVC oder ein anderes EGOVC- Mitglied oder EGOVC-Person im Zusammenhang mit den Leistungen zu beziehen; dies gilt nicht gegenüber den Verbundenen Unternehmen, den Rechtsanwälten und professionellen Beratern des Kunden und der Verbundenen Unternehmen, wenn diese, vorbehaltlich dieses Offenlegungsverbots, den Bericht ausschließlich dazu verwenden, den Kunden im Zusammenhang mit den Leistungen zu beraten;
    1. soweit der Kunde aufgrund eines Gesetzes zur Offenlegung (über die er EGOVC, soweit zulässig, unverzüglich in Kenntnis setzt) verpflichtet ist; oder
    2. gegenüber anderen Personen oder Unternehmen (mit EGOVCs vorheriger Zustimmung in Textform), die den Bericht lediglich im Rahmen der erteilten Zustimmung verwenden dürfen.

Soweit der Kunde einen Bericht (oder Teile davon) offen- legt, ist es ihm dennoch nicht gestattet, Bearbeitungen oder Modifizierungen des Berichts vorzunehmen. Der Kunde bleibt dazu verpflichtet, den Dritten, dem er den Bericht offenlegt, darüber zu informieren, dass er ohne die vorherige Zustimmung von EGOVC in Textform für keinerlei Zwecke auf den Bericht vertrauen darf. Ungeachtet der vor- genannten Bestimmungen ist es dem Kunden durch die Regelungen dieser Ziff. 12 nicht untersagt, Arbeitsergebnisse, die keinen Bericht darstellen, im Rahmen der Kommunikation mit Dritten zu verwenden, vorausgesetzt, dass

  1. kein Verweis auf die Beteiligung von EGOVC oder eines anderen EGOVC-Mitglieds in die Erstellung solcher Arbeitsergebnisse erfolgt und
  2. der Kunde die alleinige Verantwortung für diese Nutzung und Kommunikation übernimmt.

Haftungsbeschränkung

    1. EGOVC haftet auf Schadens- oder Aufwendungsersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen.
    2. Für sonstige Schäden haftet EGOVC ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. EGOVC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch arglistiges Verhalten, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EGOVC begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Die Vertragsparteien werden den angesichts der Haftungsrisiken aus der jeweiligen Kundenvereinbarung sich ergebenden Betrag des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens jeweils gesondert für die jeweilige Kundenvereinbarung vereinbaren. All dies gilt auch, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Kunden begründet sein sollte; in diesem Fall findet § 334 BGB Anwendung. Sollte in der jeweiligen Kundenvereinbarung keine Haftungsobergrenze vereinbart sein, haftet EGOVC für alle etwaigen Ansprüche aus der jeweiligen Kundenvereinbarung insgesamt einmal bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.
    3. Werden berechtigte Ansprüche, die EGOVCs Haftungsbeschränkung unterfallen, vom Kunden und/oder einem oder mehreren Dritten, die sich auf diese Kundenvereinbarung berufen dürfen, gegen EGOVC geltend gemacht, steht die vereinbarte Haftungssumme gemäß § 428 BGB sämtlichen - auch künftigen - Anspruchsberechtigten gemeinsam nur einmal zu. Demnach kann EGOVC mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber allen Gläubigern an den Kunden leisten. Sollte die Summe aller Ansprüche (einschließlich künftiger Ansprüche), auf die die Bestimmungen dieses Abschnitts „Haftungsbeschränkung“ Anwendung finden, die vereinbarte Haftungssumme überschreiten, so ob- liegt die Aufteilung dieser vereinbarten Haftungssumme dem Kunden und allen weiteren Anspruchs- berechtigten.
  1. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird, sofern der Kunde auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver- halten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
  2. Der Kunde (und andere, für die Leistungen auf der Grundlage dieser Kundenvereinbarung erbracht werden) ist nicht dazu berechtigt, vertragliche Ansprüche oder Verfahren im Zusammenhang mit den Leistungen oder generell auf der Grundlage dieser Kundenvereinbarung gegen ein anderes EGOVC-Mitglied oder EGOVC-Personen geltend zu machen bzw. anzustrengen. Der Kunde verpflichtet sich, vertragliche Ansprüche ausschließlich EGOVC gegenüber geltend zu machen bzw. Verfahren nur EGOVC gegenüber anzustrengen, es sei denn EGOVC informiert den Kunden über eine Abweichung.
  3. Keine Verantwortung gegenüber Dritten

    1. Sofern mit dem Kunden nicht etwas anderes vereinbart ist, ist EGOVC für die Erbringung der Leistungen ausschließlich gegenüber dem Kunden verantwortlich. Somit berück- sichtigen die Leistungen nicht die Interessen Dritter (ein- schließlich etwaiger Empfänger gemäß Ziff. 12), sind dem- entsprechend nicht darauf ausgelegt, Dritten als Grundlage für deren Entscheidungen zu dienen, und Dritte können aus dieser Kundenvereinbarung keine Rechte herleiten oder anderweitig aus dieser Kundenvereinbarung Nutzen ziehen. Wird ein Arbeitsergebnis direkt oder indirekt durch den Kunden (oder auf Veranlassung des Kunden) an Dritte weitergegeben (einschließlich erlaubter Weitergaben gemäß Ziff. 12), verpflichtet sich der Kunde, EGOVC sowie die anderen EGOVC-Mitglieder und EGOVC-Personen von allen Ansprüchen Dritter sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten (einschließlich des Zeitaufwands von EGOVC-Mitarbeitern) und Aufwendungen (einschließlich angemessener externer und interner Rechtsberatungskosten) freizustellen, die aus einer solchen Weitergabe resultieren. Diese Verpflichtung besteht nicht in dem Umfang, wie EGOVC sich ausdrücklich in Textform damit einverstanden erklärt hat, dass der Dritte auf das Arbeitsergebnis vertrauen darf.

    Urheber- und Nutzungsrechte

    1. Jede Vertragspartei behält ihre Rechte an ihrem bereits vorhandenen geistigen Eigentum. Sofern nicht in der anwendbaren Leistungsbeschreibung anderweitig geregelt, verbleiben das im Zusammenhang mit den Leistungen von EGOVC entwickelte geistige Eigentum und die erstellten Arbeitspapiere (mit Ausnahme der in diesen enthaltenen Kundeninformationen) im Eigentum von EGOVC.

    Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit

    1. Soweit in dieser Kundenvereinbarung nicht anderweitig geregelt, ist keine Vertragspartei dazu berechtigt, Informationen, die von der jeweils anderen Vertragspartei oder in deren Namen zur Verfügung gestellt wurden und nach vernünftigen Erwägungen vertraulich zu behandeln sind, gegen- über Dritten offenzulegen (im Falle von EGOVC einschließlich der Kundeninformationen). Den Vertragsparteien ist eine Offenlegung solcher Informationen jedoch gestattet, soweit sie
      1. ohne Verstoß gegen diese Kundenvereinbarung öffentlich bekannt geworden sind oder öffentlich bekannt werden;
      2. der Empfänger nach Abschluss dieser Kundenvereinbarung von einem Dritten erhalten hat, der nach Kenntnis des Empfängers gegenüber der offenlegenden Partei im Hinblick auf die Informationen nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist;
      3. dem Empfänger bereits zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren oder danach unabhängig entwickelt wurden;
      4. offengelegt werden, soweit dies erforderlich ist, um die Rechte des Empfängers aus dieser Kundenvereinbarung durchzusetzen; oder
      5. aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
    2. Die Vertragsparteien können Informationen auch über E-Mail-Kommunikation austauschen. Die Übermittlung einer unverschlüsselten E-Mail birgt das Risiko, dass diese Nachricht von einem unbefugten Dritten abgefangen und ihr Inhalt offengelegt wird. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die E-Mail-Kommunikation zu verschlüsseln oder eine Ver-schlüsselung oder andere Lösungen zum sicheren Datenaustausch zu verlangen. In Kenntnis der mit der unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation verbundenen Risiken erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass EGOVC auch über unverschlüsselte E-Mails, einschließlich der darin enthaltenen Informationen und angehängten Dokumente, an den Kunden oder an Dritte, die an der Leistungserbringung beteiligt sind, kommunizieren darf.
    3. EGOVC setzt andere EGOVC-Mitglieder, EGOVC-Personen und Unterstützungsdienstleister ein, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen sowie zur Erbringung von internen Unterstützungsleistungen Zugriff auf Kundeninformationen haben können. EGOVC übernimmt die Verantwortung für jegliche Verwendung oder Weitergabe von Kundeninformationen durch andere EGOVC-Mitglieder, EGOVC-Personen oder Unterstützungsdienstleister in demselben Umfang, als wäre EGOVC selbst tätig gewesen, es sei denn EGOVC informiert den Kunden über eine Abweichung.
    4. EGOVC, andere EGOVC-Mitglieder, EGOVC-Personen und deren Unterstützungsdienstleister sind berechtigt, Kundeninformationen, einschließlich personenbezogener Daten, in den verschiedenen Jurisdiktionen, in denen sie tätig sind (eine Aufstellung der EGOVC-Standorte der EGOVC-Mitglieder ist unter https://egovc.de/ abrufbar), zu verarbeiten. Kundeninformationen, einschließlich sämtlicher personenbezogener Daten, werden in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht verarbeitet und geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um sie zu schützen. Die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Mitgliedern des EGOVC-Netzwerks unterliegt den EGOVC Datenschutzbestimmungen.
    5. Als professionelles Beratungs- und Softwareunternehmen ist EGOVC verpflichtet, nach eigenem Ermessen die Zwecke und Mittel der Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten bei der Erbringung der Leistungen festzulegen. Dementsprechend agiert EGOVC, sofern nichts anderes festgelegt wird, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Datenschutzgrundverordnung oder anderem anwendbarem Datenschutz- recht unterfallen als unabhängiger Verantwortlicher und nicht als weisungsgebundener Auftragsverarbeiter oder als mit dem Kunden gemeinsam Verantwortlicher. Für Leistungen, bei denen EGOVC als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden agiert, werden die Vertragsparteien angemessene Regelungen zur Auftragsverarbeitung vereinbaren.
    6. Wenn der Kunde verlangt, dass EGOVC auf Systeme oder Geräte des Kunden oder Dritter zugreift oder diese nutzt, trifft EGOVC keine Verantwortung für die Vertraulichkeit, sicherheits- oder datenschutzrechtliche Kontrollen dieser Systeme oder Geräte oder für deren Leistungsfähigkeit oder Erfüllung der Anforderungen des Kunden oder des anwendbaren Rechts.
    7. Um die Erbringung der Leistungen zu vereinfachen, ist EGOVC berechtigt, Mitarbeitern des Kunden oder Dritten, die im Namen oder auf Wunsch des Kunden handeln, Zugriff auf technologiegestützte Collaboration-Tools und Plattformen zu gewähren oder diese anderweitig zugänglich zu machen. Die Verantwortung für die Einhaltung der für die Nutzung dieser Tools und Plattformen relevanten Bedingungen durch all diese Personen liegt beim Kunden.

    Compliance

    1. Bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten aus dieser Kundenvereinbarung werden EGOVC und der Kunden alle im Bereich Bestechung oder Korruption für sie jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten.

    Vergütung

    1. Die Vergütungsverpflichtung des Kunden umfasst die Zahlung von EGOVCs Vergütung und bestimmter Auslagen für die Leistungen in Übereinstimmung mit der anwendbaren Leistungsbeschreibung und etwaigen Anlagen dazu. Der Kunde ist zudem verpflichtet, EGOVC weitere angemessene Auslagen zu erstatten, die EGOVC im Rahmen der Erbringung der Leistungen entstanden sind. Die Vergütung von EGOVC versteht sich exklusive Steuern oder ähnlichen Aufwendungen oder Zöllen, Gebühren oder Abgaben, die im Zusammenhang mit den Leistungen anfallen; diese sind vom Kunden zu tragen (mit Ausnahme der allgemeinen Besteuerung des Einkommens). EGOVC kann angemessene Vorschüsse auf die Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung der Arbeitsergebnisse von der vollen Befriedigung von EGOVCs Ansprüchen abhängig machen. Soweit in der Leis- tungsbeschreibung nicht anderweitig geregelt, ist die Vergütung sofort nach Zugang der Rechnung von EGOVC fällig.
    2. EGOVC hat außerdem Anspruch auf die Zahlung des vollen, in der Leistungsbeschreibung benannten, Auftragsvolumens, wenn der Kunde die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungen nicht im festgelegten Leistungszeitraum abruft.
    3. EGOVC hat Anspruch auf zusätzliche Vergütung, soweit Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von EGOVC (einschließlich der Handlungen oder Unterlassungen des Kunden) EGOVC daran hindern, die Leistungen wie in der anwendbaren Leistungsbeschreibung vereinbart zu erbringen oder wenn der Kunde EGOVC mit der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben betraut.
    4. Soweit EGOVC von Gesetzes wegen oder aufgrund richterlicher oder sonstiger hoheitlicher Anordnung verpflichtet ist, Informationen als Beweismittel oder Personal als Zeugen im Zusammenhang mit den Leistungen oder dieser Kundenvereinbarung zur Verfügung zu stellen, ist der Kunde dazu verpflichtet, EGOVC den dadurch entstandenen Zeit- und Kostenaufwand (einschließlich externer und interner Rechtsberatungskosten) zu erstatten, sofern EGOVC nicht selbst Partei des Verfahrens bzw. Subjekt der Ermittlungen ist oder soweit EGOVC nicht durch staatliche Stellen entschädigt wird.
    5. Falls nicht anders ausgewiesen, sind Summen und Beträge in Verträgen und Angeboten stets als Netto-Summen zu verstehen.
    6. Bei der Abrechnung von Leistungen nach Zeiterfassung werden pauschal 7% der Rechnungssumme als Overhead-Kosten berechnet. Diese sind auf der Rechnung separat ausgewiesen.

    Höhere Gewalt

    1. Keine Vertragspartei ist für einen Bruch dieser Kundenvereinbarung verantwortlich (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), wenn dieser durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb des Einflussbereiches der entsprechenden Vertragspartei liegen („höhere Gewalt“).

    Laufzeit und Beendigung

    1. Die Bedingungen dieser Kundenvereinbarung finden unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausführung für alle Leistungen dieser Kundenvereinbarung Anwendung (einschließlich solcher Leistungen, die vor Unterzeichnung dieser Kundenvereinbarung bzw. der anwendbaren Leistungsbeschreibung erbracht wurden).
    2. Diese Kundenvereinbarung endet mit dem Abschluss der Leistungen. Jede Vertragspartei ist berechtigt, diese Kundenvereinbarung bzw. eine bestimmte Leistung unter Einhaltung einer Frist von 120 Tagen in Textform zu kündigen. Sollte es zu einer solchen Kündigung kommen, hält sich EGOVC das Recht vor, 80% des noch offenen veranschlagten Auftragsvolumen abzurufen. Darüber hinaus ist EGOVC zur fristlosen Kündigung dieser Kundenvereinbarung bzw. einer bestimmten Leistung in Textform berechtigt, wenn EGOVC aus vernünftigen Erwägungen zu dem Schluss kommt, die Leistungen nicht mehr in Übereinstimmung mit geltendem Recht oder Berufspflichten erbringen zu können. §§ 626 und 627 BGB bleiben unberührt.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, EGOVC bereits begonnene oder ab- geschlossene Leistungen zu vergüten sowie entstandene Aufwendungen und Auslagen zu ersetzen, die EGOVC bis zum Tag der Kündigung oder Beendigung dieser Kundenvereinbarung entstanden sind, sowie ggf. in der Leistungsbeschreibung insoweit vereinbarte Gebühren.

    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Auf diese Kundenvereinbarung und sämtliche außervertragliche Angelegenheiten oder Verpflichtungen, die sich aus dieser Kundenvereinbarung oder den Leistungen ergeben, findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle in Verbindung mit dieser Kundenvereinbarung oder den Leistungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Darmstadt, Deutschland. EGOVC ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSBG teilzunehmen.

    Sonstiges

    1. Diese Kundenvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung im Hinblick auf die Leistungen und die sonstigen in dieser Kundenvereinbarung geregelten Angelegenheiten zwischen den Vertragsparteien dar und ersetzt alle vorangegangenen diesbezüglichen Vereinbarungen, Übereinkünfte und Erklärungen, einschließlich früher geschlossener Ver- traulichkeitsvereinbarungen.
    2. Diese Kundenvereinbarung (sowie Änderungen derselben) bedarf der Textform.
    3. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass EGOVC und die anderen EGOVC- Mitglieder für andere Kunden – einschließlich der Wettbewerber des Kunden – tätig werden dürfen.
    4. Eine Abtretung oder Übertragung der Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus dieser Kundenvereinbarung ist nicht zulässig. Sofern der Kunde kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, ist eine Aufrechnung gegen die Forderungen von EGOVC auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
    5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Kundenvereinbarung teilweise oder vollständig unwirksam, nichtig oder in sonstiger Weise undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
    6. Keine Vertragspartei ist berechtigt, den Namen, das Logo oder die Marke der jeweils anderen Vertragspartei ohne deren vorherige Zustimmung in Textform zu verwenden oder darauf Bezug zu nehmen. Abweichend hiervon ist EGOVC berechtigt, die Firmierung des Kunden öffentlich im Zusam- menhang mit den erbrachten Leistungen oder ihn auf andere Art als Kunden zu nennen.
    7. EGOVC-Mitglieder und EGOVC-Personen sind berechtigt, sich auf die Beschränkungen aus Ziff. 13 bis 15 und die Bestimmungen der Ziff. 16, 21 und 36 zu berufen.

    Stand August 2022